Das sind die Voraussetzungen für ein Hochschulzugang ohne Abitur
Ihr Ziel ist ein Hochschulabschluss in Rheinland-Pfalz? Informieren Sie sich hier über die unterschiedlichen Wege zu Ihrem Hochschulzugang ohne Abitur.

 

Das sind die Voraussetzungen für ein Hochschulzugang ohne Abitur

Großartig! In Rheinland-Pfalz können auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur oder Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen ein Hochschulstudium aufnehmen. Lesen Sie hier mehr darüber.

Meisterabschluss oder vergleichbarer Fortbildungsabschluss

Verfügen Sie über einen Meisterabschluss oder einen vergleichbaren beruflichen Fortbildungsabschluss? Dann können Sie unmittelbar zu einem Studium an den rheinland-pfälzischen Hochschulen zugelassen werden. Und das ganz ohne Prüfung und unabhängig von der Note. Dies gilt sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten.

Berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis

Oder haben Sie eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen? Dann haben Sie eine unmittelbare Berechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen sowie eine fachgebundene Berechtigung für das Studium an Universitäten in Rheinland-Pfalz erworben. Die genannten Hochschulzugangsmöglichkeiten für Meister oder Inhaber vergleichbarer Abschlüsse sowie für Interessenten mit Berufsausbildung gelten für grundständige Studiengänge, die darauf abzielen, einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss zu erreichen. Das bedeutet insbesondere für Bachelorstudiengänge sowie Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen.

Zugang zu weiterbildenden Studiengängen

Ebenso ist der direkte Zugang zu weiterbildenden Studiengängen für Interessenten ohne grundständiges Erststudium unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierfür müssen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertige berufliche Qualifikation) verfügen, nach deren Erwerb eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert haben und eine Eignungsprüfung der Hochschule bestanden haben.

Einem Studium über diesen Zugangsweg muss eine umfassende Beratung durch die Hochschule vorausgehen. Eine Liste der Beratungsstellen an den rheinland-pfälzischen Hochschulen finden Sie hier auf unserem Informationsprotal.

Beachten Sie bitte, dass es neben den hier beschriebenen Studienvoraussetzungen fallweise noch weitere, den einzelnen Studiengang betreffende Voraussetzungen geben kann, die alle Studienbewerber erfüllen müssen. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Ihrer Wahl oder über studieren-in-rlp.de.

Besitzen Sie bereits eine Hochschulzugangsberechtigung? Testen Sie es hier: