Wie finanziere ich ein Studium?
Neben der Finanzierung des Studiums durch die Eltern gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, sodass auch Studieninteressierten, die ggf. nicht auf die elterliche Unterstützung zurückgreifen können, ein Zugang zum Studium ermöglicht wird.
Ein Hauptbestandteil der Finanzierung ist für viele Studierende das BAföG. Die „Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz“ ist eine günstige Form der Studienfinanzierung. Wird Ihnen BAföG gewährt, müssen Sie, wenn Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit absolvieren, die Hälfte des Betrages, den Sie während Ihres Studiums erhalten, nicht zurückzahlen. Die andere Hälfte zahlen Sie nach Studienabschluss zinslos zurück. Für Studierende, die ihr Studium nach März 2001 begonnen haben, beträgt die zurückzuzahlende Darlehenssumme höchstens 10.000 €. Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des Studienfachs. Eine darüber hinausgehende Hilfe zum Studienabschluss ist möglich. In welchen Raten Sie das Darlehen abzahlen, hängt von Ihrem Einkommen nach dem Studium ab.
Ihr BAföG-Anspruch hängt von Ihrer bzw. der finanziellen Situation Ihrer Eltern ab und wird nach Antragstellung und Darlegung der finanziellen Verhältnisse geprüft. Grundsätzlich sind Eltern gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt für eine angemessene Ausbildung zu leisten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Das gilt auch für ein Studium Volljähriger. Über genau Zahlen können Sie sich in der „Düsseldorfer Tabelle“ – eine Unterhaltstabelle der Familiengerichte – informieren. Falls die Eltern nicht in der Lage sind, den Ausbildungsunterhalt ihrer Kinder zu finanzieren, greift der Staat den Familien einkommensabhängig mit BAföG-Förderungsbeträgen unter die Arme.
BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern wird gewährt,
- wenn die/ der Studierende nach dem 18. Lebensjahr 5 Jahre erwerbstätig war oder
- wenn die/ der Studierende nach 3-jähriger Berufsausbildung weitere 3 Jahre erwerbstätig war (bei kürzerer Lehre entsprechend längere Erwerbstätigkeit).
- Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg;
- Wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt bist und weitere Bedingungen erfüllt sind.
- Wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
- Wenn du Vollwaise bist.
- Wenn du die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung zwar nicht erfüllst, deine Eltern aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG deine Ausbildung gefährdet wäre.
BAföG für ein Studium/ Praktikum im Ausland ist ebenfalls möglich.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben bzw. BAföG beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Studierendenwerk.
Weitere Informationen zum BAföG finden Sie hier. www.bafoeg-rechner.de